Hinweise zur Stornierung:
Sehr verehrter Gast,
Boutique-Pension Haus Oberkassel ist ein kleines Familienunternehmen und auf die Vermietung jedes Zimmers angewiesen. Bei Ihrer Urlaubsreise in den sonnigen Süden zahlen Sie Ihr Hotel oder Ihre Pension ja auch im Voraus und wissen, dass Ihnen Ihr Geld nicht zurückerstattet wird, falls Sie nicht kommen. Für Buchungen empfehlen wir grundsätzlich, unsere ausführlichen AGB & Stornierungsbedingungen im Voraus zu überprüfen und gegebenenfalls eine Reiserücktrittsversicherung in Betracht zu ziehen, um mögliche Unannehmlichkeiten zu minimieren.
Grundsätzlich können nur Zimmerkategorien reserviert und gebucht werden. Auf die in den Bildern dargestellten Zimmer besteht kein Rechtsanspruch.
Hier noch ein Infotext des Hotel- und Gaststättenverbands zum besseren Verständnis:
Beherbergungsvertrag
Kann der Gast ein reserviertes Hotelzimmer absagen, ohne dafür zahlen zu müssen, und bis zu welchem Zeitpunkt? Das legen in aller Regel die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Hotels fest. Dabei kann aufgrund der unterschiedlichen Handhabung von Fall zu Fall nicht gesagt werden, was "üblich" ist. Juristisch gesehen ist eine bestätigte Hotelbuchung ein Vertrag aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung.
Grundsätzlich ist bei der Reservierung eines Hotelzimmers folgendes zu beachten:
Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein sogenannter Gastaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung reicht aus.
Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Gastwirts ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.
Der Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln, als jeder andere Vertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im geschlossenen Vertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst, also gekündigt werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.
Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch - was häufig übersehen wird.
(Quelle: http://www.dehoga-bundesverband.de)
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